Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Hansestadt Attendorn) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://gesund-in-attendorn.de/

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Hansestadt Attendorn
Kölner Straße 12
57439 Attendorn
Telefon: 02722 64-0
Telefax: 02722 64-421
E-Mail: stadt@attendorn.de-mail.de

https://gesund-in-attendorn.de/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Überwachungszeitraum 2020/21 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.

Die nachstehend aufgeführten Prüfschritte sind nicht erfüllt und damit die Inhalte nicht barrierefrei.

Nicht erfüllt:

  • Prüfkriterium 1.3.1d Inhalt gegliedert
  • Prüfkriterium 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend
  • Prüfkriterium 4.1.1a Syntax

Alle aufgeführten Probleme wurden bzw. werden noch behoben. Ein Nachtest erfolgt zum nächst möglichen Zeitpunkt.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.11.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.11.2021 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de

Projektbüro

Julia Luke
02722 / 64–142
j.luke@attendorn.org

Bettina Honhoff
02722 / 64–144
b.honhoff@attendorn.org

Hansestadt Attendorn
Kölner Str. 12 | 57439 Attendorn
Fax 02722/ 64–421 | info@attendorn.org

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